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26.01.2008

HPV-Impfung für Mädchen als Kassenleistung

 

Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Wüerttemberg hat mit den gesetzlichen Krankenkassen eine Vereinbarung getroffen wonach seit dem 1. Oktober die Kosten für den Impfstoff und die Impfleistung diekt mit den Kassen abgerechnet werden können und nicht mehr vorgestreckt werden müssen.
www.kvbawue.de