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Zum Jahreswechsel gab es wieder einmal eine Änderung in der kassenärztlichen Vergütung.
Nach dieser Neuordnung sollte jeder Arzt von der Kassenärztlichen Vereinigung einen bestimmten Euro-Betrag pro Patientinerhalten, das sogenannte Regelleistungsvolumen = RLV.
Meiner Praxis wurden als individuellem Fallwert fürs gesamte Quartal ( 3 Monate )17,80 € zugeteilt. Als Arzneimittelrichtgröße wurden mir 13,65 € pro Patientin zugeteilt, für eine Rentnerin 33,60 €. Am 25.2.09 schrieb die Kassenärztliche Vereinigung, dass sich bei der Berechning "Fehler befunden" hätten Als korrigierter Fallwert wurde den Frauenärzten in Baden Württemberg ein RLV-Fallwert von 11,88 € zugrunde gelegt. Konkret :für den gesamten Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. März bekomme ich für die Behandlung einer Patientin 11,88 Euro zugeteilt. Ein Skandal. Aber so sieht die von der Politik vollmundig gepriesene "Verbesserung" in 2009 für Baden Württemberg konkret aus.
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