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Frauenärzte, welche vorgeburtliche Diagnostik anbieten , also in der Schwangerschaft Ultraschall-Untersuchungen zum Ausschluss von Fehlbildungen ( Ersttrimester-Screening und Nackentransparenz - Messung ) durchführen sowie Fruchtwasserpunktionen ( Amniozentese ) , müssen den von ihnen betreuten Schwangeren seit dem 1. Februar 2012 vor dieser geplanten Maßnahme eine erweiterte genetische Beratung anbieten.
Hierzu wurde vom Gesetzgeber eine Weiterbildung über 74 (!) Unterrichtseinheiten gefordert.
Besonders qualifizierten Ärzten wurde die Möglichkeit eingeräumt Ihre ( letztendlich durch jahrelange Praxis und Erfahrung bewiesene ) Fachkunde durch eine Prüfung vor der Bezirksärztekammer in Reutlingen nachzuweisen.
Dr.Pfeiffer hat diese Möglichkeit zum frühestmöglichen Zeitpunkt genutzt und diese Prüfung auf Anhieb bestanden. Was bedeutet das für unsere Patientinnen ? Mit der jetzt zugestellten Urkunde über die fachspezifische genetische Sachkunde können wir - weiterarbeiten wie bisher :-)
O Sancta Bürocratia ! |